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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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von Teuto-Alpakas am Petersberg, nachfolgend "Alpakafarm" genannt, Elke Singh, Petersberg 1, 49545 Tecklenburg

Mit Freude empfangen wir Sie auf unser Alpakafarm, um Ihnen einige schöne Erlebnisse zu ermöglichen. Damit Ihr Besuch bei uns und unseren Tieren reibungslos abläuft und Mensch und Tier sicher sind, lesen Sie bitte sorgfältig unsere AGB's und halten sich daran.


§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Aufenthalt in unserer Einrichtung sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren, auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist auf der einen Seite unsere Alpakafarm als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.

§ 1.2 Vertragsverhältnis

Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen Ihnen als Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.

Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung oder Mitarbeiter/in unserer Alpakafarm, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson innerhalb einer Gruppe abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von der Alpakafarm, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.


§ 2 Zutritt


§ 2.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.

§ 2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

Unsere Alpakafarm ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Alkohol auf den Veranstaltungen darf nur in geringem Maße konsumiert werden, solange ein regelkonformes Verhalten gewärleitet ist. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§ 2.3 Hunde

Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Veranstaltungen nicht erlaubt, da Alpakas Angst haben vor fremden Hunden und diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.


§ 3 Sicherheit

Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Versicherunspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Rauchen ist auf unserer Farm nicht erlaubt, offenes Feuer, z.B. Feuerschale oder beim Grillen nur nach Absprache und nicht im Stall wegen Brandgefahr. Der Besuch unserer Einrichtung erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.


§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Veranstaltung und in unserer Begleitung gestattet und nur, wenn die Tiere das wollen. Die Tieren bekommen ausschließlich unser Futter. Sie dürfen nichts Mitgebrachtes fressen. Ebenso dürfen sie nicht gejagt bzw. hinter ihnen hergelaufen werden.


§ 5 Veranstaltungen

§ 5.1 Gefahrenhinweis

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren im Umgang mit Tieren und der Natur hinweisen: Wetterumschwünge, Verletzungen, Zeckenstiche usw. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und stabiles, unempfindliches Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern als in der Stadt, bis Hilfe von außen kommen kann.

§ 5.2 Zahlung und Stornogebühren

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Veranstaltungen bei Gewitter oder Gewittermeldungen, starker Hitze (oder starker Kälte beim Kleinkonzert), Stürmen, starkem Regen, Schneefall oder Glatteis oder Krankheit auch kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin (Verschiebung) an. Sie erhalten einen Gutschein (Geschenkkarte) über den gebuchten Betrag, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden muß. Bei einfachem Regen finden die Veranstaltungen statt. Je nach Veranstaltung und Möglichkeit eventuell auch im Stall.

Zahlungen erfolgen optimalerweise direkt bei der Buchung. Erfolgt eine Absage einer Veranstaltung durch den Gast 10 Tage vor der Veranstaltung, entstehen 50% Stornogebühren des Veranstaltungspreises. 5 Tage vor der Veranstaltung, fällt der volle Buchungsbetrag an und es kann nicht mehr umgebucht werden, ebenso bei Nichterscheinen des Gastes.

Wird eine Veranstaltung seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Veranstaltung dennoch berechnet.

Unsere Alpakafarm behält sich alle Rechte zum Ausschluss von Personen vor, auch während einer Veranstaltung. Insbesondere Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, können vom Programm ohne Kostenersatz ausgeschlossen werden.

Zu Beginn der Veranstaltung "Kleine Feier Mal anders" nehmen wir eine Bar-Kaution von 60 €, die wir direkt nach der Feier zurückgeben, wenn der genutzte Bereich ordentlich, müllfrei und heile hinterlassen wird. Ansonsten sehen wir die Kaution als Aufwandsentschädigung. Falls Gegenstände oder der Stall beschädigt wurden, stellen wir den Betrag entsprechend des Schadens in Zahlung, abzüglich der Kaution.


§ 6 Verlust von Gegenständen

Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.


§ 7 Schadensmeldungen

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen unserer Alpakafarm anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

Falls im Rahmen der der Veranstaltung "Kleine Feier Mal anders" Gegenstände oder der Stall beschädigt wurden, stellen wir den Betrag entsprechend des Schadens in Zahlung, abzüglich der Kaution (siehe auch § 5.2).


§ 8 Fotografieren und Filmen


Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen, erkären Sie sich grundsätzlich damit einverstanden, im Rahmen dieser fotografiert zu werden. Die Fotos können wir für unsere Webseite und Social Media nutzen. Gesichter machen wir selbstverständlich unscharf.


§ 9 Gutscheine


Gutscheine / Geschenkkarten können innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Sobald Sie ihn bei einer Buchung einsetzen, gelten auch hier die Regeln von Zahlungen und Stornierungen aus § 5.2. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.


§ 10 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt unserer Alpakafarm vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Alpakafarm "Teuto-Alpakas am Petersberg". Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!


Tecklenburg, November 2023

Bildquelle: siehe Impressum

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